Die Krankenkasse –
Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung
In
Deutschland gibt es rund 250 gesetzliche Krankenkassen, sowie eine
Vielzahl von privaten Krankenkasse. Die Krankenkasse regelt ihren
Haushalt selbst. Die gesetzlichen Leistungsvorgaben müssen dabei
stetig erfüllt werden. Durch Beitragsanpassungen ist es ihnen möglich
ihren Haushalt auszugleichen. Sämtlich Beiträge der Arbeitnehmer zur
Sozialversicherung werden von den Krankenkassen eingezogen. Diese
leiten sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter. Bei
der jeweiligen Krankenkasse verbleibt dann lediglich der vom
Arbeitnehmer gezahlte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die
Höhe des Versicherungsbeitrages für die ist abhängig von der Höhe des
Bruttoeinkommen. Anders ist es bei den privaten Krankenkassen. Diese
berechnen ihre Beiträge nach Geschlecht, Alter und
Versicherungsleistung.
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