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Die Krankenkasse – Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung

In Deutschland gibt es rund 250 gesetzliche Krankenkassen, sowie eine Vielzahl von privaten Krankenkasse. Die Krankenkasse regelt ihren Haushalt selbst. Die gesetzlichen Leistungsvorgaben müssen dabei stetig erfüllt werden. Durch Beitragsanpassungen ist es ihnen möglich ihren Haushalt auszugleichen. Sämtlich Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung werden von den Krankenkassen eingezogen. Diese leiten sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter. Bei der jeweiligen Krankenkasse verbleibt dann lediglich der vom Arbeitnehmer gezahlte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages für die ist abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommen. Anders ist es bei den privaten Krankenkassen. Diese berechnen ihre Beiträge nach Geschlecht, Alter und Versicherungsleistung.